
Ausbildung
Führerscheinklassen
Vom Roller bis zum Anhänger: Wir bilden in allen Zweirad- und Pkw-Klassen aus – theoretisch und praktisch.
Autoklassen


Klasse B
18 Jahre (17 Jahre bei BF 17), inklusive Klassen AM und L
- Pkw bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse
- Bis zu 8 Sitzplätze zusätzlich zum Fahrer
- Anhänger bis 750 kg – oder schwerer, wenn das Gespann zusammen höchstens 3,5 t wiegt
- Ausbildung und Prüfung auf einem Schaltfahrzeug – damit dürfen Schalt- und Automatikfahrzeuge gefahren werden
Theorie- und Praxisprüfung erforderlich – mit BF 17 schon ab 17!

Klasse B 197
18 Jahre (17 Jahre bei BF 17)
- Praktische Prüfung auf einem Automatikfahrzeug – danach dürfen Schalt- und Automatikfahrzeuge der Klasse B gefahren werden
- Mindestens 10 Fahrstunden à 45 Minuten auf einem Schaltfahrzeug (Schaltnachweis)
- Abschließende Testfahrt von mindestens 15 Minuten mit dem Fahrlehrer, die Fahrschule stellt darüber eine Bescheinigung aus
- Wird durch Zuteilung der Schlüsselzahl 197 erteilt.
Prüfung im Automatik, trotzdem Schaltwagen fahren!

Klasse B 78
18 Jahre (17 Jahre bei BF 17)
- Ausbildung und praktische Prüfung auf einem Automatikfahrzeug
- Die Fahrerlaubnis ist auf Fahrzeuge mit Automatikgetriebe beschränkt – Schaltfahrzeuge dürfen nicht gefahren werden
- Die Beschränkung kann später ohne neue Prüfung aufgehoben werden: 10 Fahrstunden auf einem Schaltfahrzeug und die 15-minütige Testfahrt, dann wird aus 78 die Schlüsselzahl 197.
Nur Automatik – Umstieg auf B 197 jederzeit möglich!
Motorradklassen


Klasse AM
16 Jahre (in Thüringen ab 15 Jahre möglich)
- Zweirädrige Kleinkrafträder mit bbH von max. 45 km/h, einem Hubraum von max. 50 cm³ bei Verbrennungsmotor, Leistung max. 4 kW bei Elektromotor
- Dreirädrige Kleinkrafträder mit bbH von max. 45 km/h, einem Hubraum von max. 50 cm³ bei Fremdzündungsmotor, Leistung max. 4 kW bei Diesel-/Elektromotor
- Vierrädrige Leicht-Kfz mit bbH von max. 45 km/h, einem Hubraum von max. 50 cm³ bei Fremdzündungsmotor, Leistung max. 4 kW bei Diesel-/Elektromotor, Leermasse max. 350 kg

Klasse A1
16 Jahre, inklusive Klasse AM
- Krafträder mit Hubraum max. 125 cm³, Leistung max. 11 kW (15 PS), Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1 kW/kg
- Dreirädrige Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern, Hubraum über 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder bbH über 45 km/h, Leistung max. 15 kW

Klasse A2
18 Jahre, inklusive Klassen AM und A1
- Krafträder mit Leistung max. 35 kW, Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,2 kW/kg
Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich!

Klasse A
24 Jahre (20 Jahre bei Aufstieg von A2 auf A, 21 Jahre für Trikes), inklusive Klassen AM, A1 und A2
- Krafträder mit Hubraum über 50 cm³ oder bbH über 45 km/h
- Dreirädrige Krafträder mit Leistung über 15 kW
- Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit Hubraum über 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder bbH über 45 km/h, Leistung über 15 kW

Schlüsselzahl B 196
Upgrade zum Autoführerschein – mindestens 5 Jahre im Besitz des B-Führerscheins
- Theorieausbildung: 4 Unterrichtseinheiten à 90 Minuten klassenspezifischer Motorradunterricht
- Praxisausbildung: 5 Unterrichtseinheiten à 90 Minuten, d. h. 10 Fahrstunden à 45 Minuten
- KEINE Theorieprüfung und KEINE Praxisprüfung erforderlich
Achtung: kein Aufstieg auf A2 möglich, nur im Inland gültig.
Anhängerklassen

Klasse B 96
18 Jahre
- Kraftwagen der Klasse B mit Anhänger mit zG des Anhängers über 750 kg und zG der Fahrzeugkombination über 3,5 t, aber max. 4,25 t
- Wird durch Zuteilung der Schlüsselzahl 96 erteilt.
Keine Prüfung, aber Ausbildung erforderlich!

Klasse BE
18 Jahre
- Kraftwagen der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger mit zG des Anhängers über 750 kg, aber max. 3,5 t, wenn die Fahrzeugkombination nicht unter Klasse B oder Klasse B 96 fällt.
Keine Theorieprüfung, aber Praxisprüfung erforderlich!

Fragen? Wir sind für Dich da!
Ruf uns an, schreib uns oder komm gern in der Löbderstraße 7 zu unseren Büroöffnungszeiten vorbei.