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Ausbildung

Führerscheinklassen

Vom Roller bis zum Anhänger: Wir bilden in allen Zweirad- und Pkw-Klassen aus – theoretisch und praktisch.

Autoklassen

Fuhrpark – Autoklassen
Klasse B

Klasse B

18 Jahre (17 Jahre bei BF 17), inklusive Klassen AM und L

  • Pkw bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse
  • Bis zu 8 Sitzplätze zusätzlich zum Fahrer
  • Anhänger bis 750 kg – oder schwerer, wenn das Gespann zusammen höchstens 3,5 t wiegt
  • Ausbildung und Prüfung auf einem Schaltfahrzeug – damit dürfen Schalt- und Automatikfahrzeuge gefahren werden

Theorie- und Praxisprüfung erforderlich – mit BF 17 schon ab 17!

Klasse B 197

Klasse B 197

18 Jahre (17 Jahre bei BF 17)

  • Praktische Prüfung auf einem Automatikfahrzeug – danach dürfen Schalt- und Automatikfahrzeuge der Klasse B gefahren werden
  • Mindestens 10 Fahrstunden à 45 Minuten auf einem Schaltfahrzeug (Schaltnachweis)
  • Abschließende Testfahrt von mindestens 15 Minuten mit dem Fahrlehrer, die Fahrschule stellt darüber eine Bescheinigung aus
  • Wird durch Zuteilung der Schlüsselzahl 197 erteilt.

Prüfung im Automatik, trotzdem Schaltwagen fahren!

Klasse B 78

Klasse B 78

18 Jahre (17 Jahre bei BF 17)

  • Ausbildung und praktische Prüfung auf einem Automatikfahrzeug
  • Die Fahrerlaubnis ist auf Fahrzeuge mit Automatikgetriebe beschränkt – Schaltfahrzeuge dürfen nicht gefahren werden
  • Die Beschränkung kann später ohne neue Prüfung aufgehoben werden: 10 Fahrstunden auf einem Schaltfahrzeug und die 15-minütige Testfahrt, dann wird aus 78 die Schlüsselzahl 197.

Nur Automatik – Umstieg auf B 197 jederzeit möglich!

Motorradklassen

Fuhrpark – Motorradklassen
Klasse AM

Klasse AM

16 Jahre (in Thüringen ab 15 Jahre möglich)

  • Zweirädrige Kleinkrafträder mit bbH von max. 45 km/h, einem Hubraum von max. 50 cm³ bei Verbrennungsmotor, Leistung max. 4 kW bei Elektromotor
  • Dreirädrige Kleinkrafträder mit bbH von max. 45 km/h, einem Hubraum von max. 50 cm³ bei Fremdzündungsmotor, Leistung max. 4 kW bei Diesel-/Elektromotor
  • Vierrädrige Leicht-Kfz mit bbH von max. 45 km/h, einem Hubraum von max. 50 cm³ bei Fremdzündungsmotor, Leistung max. 4 kW bei Diesel-/Elektromotor, Leermasse max. 350 kg
Klasse A1

Klasse A1

16 Jahre, inklusive Klasse AM

  • Krafträder mit Hubraum max. 125 cm³, Leistung max. 11 kW (15 PS), Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1 kW/kg
  • Dreirädrige Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern, Hubraum über 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder bbH über 45 km/h, Leistung max. 15 kW
Klasse A2

Klasse A2

18 Jahre, inklusive Klassen AM und A1

  • Krafträder mit Leistung max. 35 kW, Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,2 kW/kg

Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich!

Klasse A

Klasse A

24 Jahre (20 Jahre bei Aufstieg von A2 auf A, 21 Jahre für Trikes), inklusive Klassen AM, A1 und A2

  • Krafträder mit Hubraum über 50 cm³ oder bbH über 45 km/h
  • Dreirädrige Krafträder mit Leistung über 15 kW
  • Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit Hubraum über 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder bbH über 45 km/h, Leistung über 15 kW
Schlüsselzahl B 196

Schlüsselzahl B 196

Upgrade zum Autoführerschein – mindestens 5 Jahre im Besitz des B-Führerscheins

  • Theorieausbildung: 4 Unterrichtseinheiten à 90 Minuten klassenspezifischer Motorradunterricht
  • Praxisausbildung: 5 Unterrichtseinheiten à 90 Minuten, d. h. 10 Fahrstunden à 45 Minuten
  • KEINE Theorieprüfung und KEINE Praxisprüfung erforderlich

Achtung: kein Aufstieg auf A2 möglich, nur im Inland gültig.

Anhängerklassen

Klasse B 96

Klasse B 96

18 Jahre

  • Kraftwagen der Klasse B mit Anhänger mit zG des Anhängers über 750 kg und zG der Fahrzeugkombination über 3,5 t, aber max. 4,25 t
  • Wird durch Zuteilung der Schlüsselzahl 96 erteilt.

Keine Prüfung, aber Ausbildung erforderlich!

Klasse BE

Klasse BE

18 Jahre

  • Kraftwagen der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger mit zG des Anhängers über 750 kg, aber max. 3,5 t, wenn die Fahrzeugkombination nicht unter Klasse B oder Klasse B 96 fällt.

Keine Theorieprüfung, aber Praxisprüfung erforderlich!

Fahrschule Ukena

Fragen? Wir sind für Dich da!

Ruf uns an, schreib uns oder komm gern in der Löbderstraße 7 zu unseren Büroöffnungszeiten vorbei.